Projektentwicklungen

Wir beraten unsere Mandanten im gesamten Recht der Projektentwicklung der Immobilie. Dazu zählt die Begleitung bei der Projektfinanzierung, der Schaffung von Baurecht und der Strukturierung von Joint-Ventures oder Immobilienleasings. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Asset- und Facility-Management-Verträgen sowie bei Public Private Partnerships und im Vergaberecht. Hinzu tritt die Beratung im gewerblichen Mietrecht, im Bauträgerrecht, im Wohnungseigentumsrecht sowie im Maklerrecht. Wir sind mit den Belangen aller Beteiligten von Projektentwicklungen vertraut.