Bau- und Architektenrecht

Wir stehen den Baubeteiligten bei allen Rechtsfragen zur Seite, die sich im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung, Genehmigung, dem Vertrieb, der Realisierung und der Nutzung von Bauprojekten ergeben. Wir gestalten insbesondere interessengerechte Werkverträge, Generalübernehmerverträge, Planerverträge und alle weiteren in diesem Zusammenhang erforderlichen Vereinbarungen. Im Streitfall, etwa über Honorar oder Haftung, übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei nationalen und internationalen Bauvorhaben – in selbständigen Beweisverfahren, Prozessen vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten.