Unternehmensbezogenes Vertragsrecht

Wir stehen Unternehmen, Unternehmern und vermögenden Privatpersonen im unternehmensbezogenen Vertragsrecht zur Seite. Das beinhaltet sowohl die Vertragsgestaltung im operativen Geschäft, als auch bei strategischen Maßnahmen. Operativ beraten wir beispielsweise im Zusammenhang mit der Unternehmensfinanzierung und Geschäftsführer-Dienstverträgen. Wir beraten strategisch bei der Planung der Unternehmensnachfolge durch die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen und Ehe- sowie Erbverträgen. Des weiteren unterstützen wir unsere Mandanten bei Joint-Venture-Verträgen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen.