Rechtsanwälte

Dr. Jan Christoph Mosch, M.B.A.  - Rechtsanwalt . Betriebswirt (IWW)
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Dr. Jan Christoph Mosch, M.B.A.

Rechtsanwalt . Betriebswirt (IWW)

Jan Christoph Mosch ist im Gesellschaftsrecht, bei M&A- und Immobilien-Transaktionen, im Rahmen der Vermögensnachfolge sowie im unternehmensbezogenen Vertragsrecht tätig.

Jan Christoph Mosch berät mittelständische Unternehmen und Unternehmer, vermögende Privatpersonen sowie Geschäftsführer. Er ist seit jeher von den vielschichtigen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts und des Transaktionsgeschäfts begeistert und hat seine juristische Ausbildung und seine anwaltliche Tätigkeit konsequent darauf ausgerichtet. Diese Erfahrungen verbindet Jan Christoph Mosch mit einem durch betriebswirtschaftliche Graduiertenstudien geschulten unternehmerischen Denken, einer ausgeprägten Lösungsorientierung und vollem Einsatz für seine Mandanten.

Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst die laufende Beratung im Gesellschaftsrecht und im unternehmensbezogenen Vertragsrecht, die Begleitung von Käufern und Verkäufern bei M&A- und Immobilientransaktionen sowie die Beratung von Investoren bei VC-Beteiligungen. Zudem berät Jan Christoph Mosch vermögende Privatpersonen bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge sowie Geschäftsführer im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis.

In der Praxis finden sich auf der Gegenseite regelmäßig sogenannte Großkanzleien mit einer Vielzahl von im jeweiligen Mandat tätigen Beratern. Jan Christoph Mosch spricht fließend Englisch und ist u.a. langjähriges Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V.

Dr. Jan Christoph Mosch, M.B.A.  - Rechtsanwalt . Betriebswirt (IWW)
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Vita

  • Partner bei Böhm Mosch
  • Partner einer auf Gesellschaftsrecht und M&A spezialisierten Hamburger Kanzlei
  • Dozent für das Forum Institut für Management GmbH (Nebentätigkeit)
  • Rechtsanwalt bei der auf Gesellschaftsrecht und M&A spezialisierten Kanzlei Rittstieg Rechtsanwälte, nach deren Zusammenschluss bei Gleiss Lutz
  • Promotion im Gesellschafts- und Bilanzrecht
  • Graduiertenstudien zum Betriebswirt (IWW) und zum M.B.A.
  • Dozent für das größte deutsche juristische Repetitorium u.a. im Gesellschaftsrecht (Nebentätigkeit)
  • gesellschaftsrechtlich ausgerichtetes Rechtsreferendariat u.a. bei dem Senat für Gesellschaftsrecht des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem Referat für Gesellschaftsrecht des Bundesjustizministeriums und Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • geboren in Hamburg

Mandate

    GESELLSCHAFTSRECHT (i.w.S.) z.B.

  • Beratung einer Familiengesellschaft bei Neufassung des Gesellschaftsvertrags einschließlich Kapitalerhöhung, Abschluß von Ehe- und Erbverträgen und Regelungen zur Absicherung der Vertretung im Krankheitsfall
  • Beratung der deutschen Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns im Gesellschaftsrecht ("Corporate Housekeeping")
  • Beratung eines internationalen "Joint Ventures" zur Beteiligung an einer ausländischen Aktiengesellschaft unter Erbringung von Sacheinlagen
  • Beratung der Geschäftsführer eines mittelständischen Konzerns wegen Verkaufsprozeß ggü. Private-Equity-Investor, u.a. zu Haftungsrisiken des Managements, zu Management-Beteiligung und zu erfolgsabhängiger Vergütung
  • Beratung der Gesellschafter zweier Wachstumsunternehmen wegen Exit und Joint Venture an bzw. mit börsennotiertem US-amerikanischem Konzern
  • Beratung ehemaliger Gesellschafter eines Wachstumsunternehmens wegen Post-M&A-Rechtsstreit um Höhe der Zahlungen auf einen Earn Out
  • Beratung einer börsennotierten AG bei gleichzeitiger Verschmelzung zweier GmbHs auf die AG
  • Beratung der Gesellschaftermehrheit eines Wachstumsunternehmens bei Exit an führenden Medienkonzern
  • Beratung einer mittelständischen AG mit komplexer Konzernstruktur wegen umfangreicher Vorsorgeregelungen betreffend Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaften bei Wegfall des Alleinvorstands bzw. Alleingeschäftsführers
  • Beratung einer mittelständischen GmbH wegen der Reparatur zahlreicher im Zuge eines Gesellschafterstreits gefaßter nichtiger Gesellschafterbeschlüsse
  • Beratung eines Private-Equity-Investors bei der Veräußerung eines mittelständischen Unternehmens an einen anderen Private-Equity-Investor
  • Beratung eines Wachstumsunternehmens in der Rechtsform der GmbH wegen der Begebung verschiedener Wandeldarlehen und einer Vielzahl von Kapitalerhöhungen
  • Beratung einer mittelständischen GmbH bei komplexer bilanzieller bzw. gesellschaftsrechtlicher Fragestellung
  • IMMOBILIENRECHT z.B.

  • laufende Beratung vermögender Privatpersonen wegen Portfolio-Zukäufen von Zinshäusern und Spezialimmobilien
  • Beratung einer Familiengesellschaft wegen Rechtsstreit mit Verkäufer aufgrund unzutreffender Mietgarantien
  • Beratung eines Projektentwicklers wegen der Veräußerung von Teileigentum
  • Beratung einer der drei Objektgesellschaften des derzeit zweitgrößten Hamburger städtebaulichen Projekts „Mitte Altona“ wegen städtebaulichem Vertrag, Vereinbarungen mit benachbarten Objektgesellschaften, anschließender Realteilung mit liquidationsloser Vollbeendigung
  • Beratung eines Immobilienfonds wegen des Erwerbs einer Gewerbeimmobilie mit Bauverpflichtung im Wege des „Share Deals“
  • Beratung eines Immobilienfonds wegen des Erwerbs einer Gewerbeimmobilie mit Mietgarantie im Wege des „Asset Deals“
  • Beratung eines Immobilienfonds wegen des Erwerbs einer Hotelimmobilie mit Bauverpflichtung im Wege des „Asset Deals“
  • Beratung einer mittelständischen Unternehmensgruppe bei Begründung eines „Joint Ventures“ in einer doppelstöckigen GmbH & Co. KG-Struktur